Gebührenordnung der Honorare
Gebührenordnung
DIE VOLLMACT IST ERFORDERLICH
DEKRET Nr. 72-678 VOM 20. JULI 1972 – ARTIKEL 7Z
„Der Inhaber der Berufskarte mit dem Hinweis Transaktionen über Immobilien und Geschäftsbetriebe darf bei den in Artikel 1 (Absätze 1 bis 5) des oben genannten Gesetzes vom 2. Januar 1970 aufgeführten Geschäften nicht verhandeln oder sich verpflichten, ohne im Besitz einer zuvor zu diesem Zweck von einer der Parteien erteilten schriftlichen Vollmacht zu sein.“
Berufskarte Transaktionen über Immobilien und Geschäftsbetriebe
Nr. CPI 0605 2016 000 006 284, ausgestellt von der CCI von Nizza Côte d’Azur
Finanzgarantie: AXA France IARD SA.
Ohne Verwaltung oder Entgegennahme von Geldern in Höhe von 110.000 € – Police Nr. 10763726104
Berufshaftpflichtversicherung: AXA France IARD SA.
Police Nr. 106572169004
HONORARVERZEICHNIS UNSERER AGENTUREN
Saisonvermietung* : 20,83 % netto zzgl. der geltenden MwSt. (20 %), also 25 % brutto